Bundesanwalt wird aktiv
Michael Lauber leitet Abklärungen in der Kasachstan-Affäre um Thomas Borer ein.
Wegen Verdachts auf mögliche Amtsgeheimnisverletzung nimmt der Bundesanwalt Abklärungen auf. Der Auslöser sind E-Mails von Alt-Botschafter Borer an kasachische Regierungsstellen.
In der Kasachstan-Affäre um den früheren Spitzendiplomaten Thomas Borer wird jetzt Bundesanwalt Michael Lauber aktiv wegen des Verdachts auf mögliche Amtsgeheimnisverletzung. «Der Bundesanwalt nimmt zurzeit interne Abklärungen zur Eingrenzung möglicher Sachverhalte vor», teilt die BA auf Anfrage mit. Lauber reagiert damit auf E-Mails von Thomas Borer, die im Internet publiziert worden sind.
In einem dieser E-Mails hatte Borer im November 2013 gegenüber kasachischen Regierungsvertretern «InsiderInformationen» aus dem Inneren der Schweizerischen Bundesanwaltschaft in Aussicht gestellt (NZZ 21. 1. 15). Borer pries sich mit diesen und anderen Mails für ein Lobbying-Mandat Kasachstans an, das er später auch erhielt.
Apero mit dem Bundesanwalt
Die «Insider-Informationen» können kaum mit dem Fall Chrapunow zusammenhängen, denn dieser wird nicht von der BA, sondern vom Kanton Genf behandelt. Möglich ist hingegen, dass Borer auf den Fall Kulibajew anspielt. Bis 2013 ermittelte die Bundesanwaltschaft gegen Timur Kulibajew, den Schwiegersohn des kasachischen Staatschefs.
Borer erwähnt Kulibajew zwar nicht; hingegen identifiziert er einen BA-Mitarbeiter, der an den Ermittlungen gegen Kulibajew beteiligt war. Bei dieser Person, zu der er «Zugang erhalten» habe, könnte er «wichtige Insider-Informationen» erhalten, schreibt Borer.
Kurz nachdem Borer diese Mail geschrieben hatte, wurde bekannt, dass die BA die Ermittlungen gegen Kulibajew einstellte. Die BA erklärt jetzt, dass Lauber «unmissverständlich handeln und die notwendigen Anträge an die Aufsichtsbehörde über die BA stellen» werde, falls sich bei den Abklärungen Verdachtsmomente für eine Amtsgeheimnisverletzung ergeben würden.
In einer weiteren E-Mail geht es um den Bundesanwalt persönlich. Am 30. Juli 2013 schrieb Borer nach Kasachstan, er werde Lauber «zu einem freundschaftlichen Lunch» treffen. Dabei gehe es zwar nicht um einen kasachischen Fall, schreibt Borer. Er deutet aber an, er könnte mit Lauber auch dar- über sprechen, sollte er von Kasachstan entsprechend instruiert werden. Die BA bemüht sich offensichtlich um Transparenz: Sie teilt mit, dass sich Lauber bisher einmal mit Borer zum Apero getroffen habe – so wie er sich mit vielen Personen des öffentlichen Lebens unterhalte. Im März 2015 sei zudem ein Essen Laubers mit Borer geplant. «Der Bundesanwalt kennt Thomas Borer persönlich nicht näher», hält die BA fest.
Bloss ein Bluff?
Borer selber wollte sich am Donnerstag nicht näher zu den E-Mails äussern. Am Montag hatte er erklärt, er habe als Lobbyist eine ähnliche Stellung wie ein Anwalt und dürfe Informationen, die er «offiziell erhalte», an seine Klienten weiterleiten. Falls dies zutrifft, stellt sich aber die Frage, warum er für «offizielle» Informationen zuerst spezielle «Zugänge» zu einzelnen BA-Mitarbeitern öffnen muss. Konkrete Hinweise, dass es tatsächlich zu Amtsgeheimnisverletzungen aus der BA gekommen sein könnte, gibt es bis jetzt nicht. Möglich ist auch, dass hier einfach ein Lobbyist NameDropping betreibt, um sich gegenüber Auftraggebern anzupreisen.
SP-Präsident Christian Levrat sagte am Donnerstag in der Zeitung «Le Temps», er wolle von der Bundesanwaltschaft wissen, ob Borer bloss «blufft» oder ob tatsächlich etwas geschehen sei. Möglich sei auch, dass er die Geschäftsprüfungskommission einschalte, sagt Levrat.